Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)

maiklewa, Thursday, 15.12.2016, 09:08 (vor 3596 Tagen) @ ciralifan

Das bedeutet, dass der AG vor Gericht gute Chancen hätte, ein entsprechendes Verfahren zu gewinnen, weil die Schwerbehinderung nicht hervorgehoben ist?

Die Mindestanforderungen vom BAG beinhalten nicht, dass der schwerbehinderte Bewerber keinen Schwerbehindertenausweis beilegen muss. D. h., dass ein AG sich nicht vor Gericht damit rausreden kann?


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