Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)
Hallo,
was sagt der RA?? Hat er auf die bestehenden Rechtsprechungen des BAG hierzu verwiesen?? Siehe zB. hier:
Die Erwähnung der Schwerbehinderung im Lebenslauf müßte schon ein eigener, vom Rest deutlich abgesetzter Punkt sein.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7acb354a67fe38e0543a8d198599d456&nr=18544&pos=9&anz=122
(ab Rn 31)
--
mfg Monica