Bundesteilhabegesetz am 16.12.16 im Bundesrat beschlossen (Lektüre / Gesetze)

hrgsbv ⌂, Berlin, Wednesday, 04.01.2017, 15:02 (vor 2661 Tagen)

Liebe Schwerebehindertenvertretungen, liebe Leserinnen und Leser,

der Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen, am 16. Dezember 2016 durchlief der Gesetzesentwurf den Bundesrat ohne Änderungen und wurde am 23.12.16 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das BTHG in Kraft getreten.
Hier der Link zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s3234.pdf%27%5D__1483522563421

Für Interessierte sind über den folgenden Link Redebeiträge aus der 952. Plenarsitzung des Bundesrats zum Bundesteilhabegesetz vom 16.12.16 zu hören. Meines Erachtens sehr wichtige Beiträge aus verschiedenen Bundesländern mit Hinweisen auf Änderungen/ Verbesserungen. Nach diesen Beiträgen wurde das BTHG mit Stimmenmehrheit beschlossen:

http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7046125

Über die Medien wurde die Inkrafttretung dieses wichtigen Gesetzes bislang nicht bekannt gemacht, nach langer Recherche fand ich lediglich eine kleine Notiz der Senatsverwaltung Berlin Bereich Soziales:

http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/aktuell/

Für die Übergangszeit bis zum 01.01.2018 ist in Art. 2 ein Vorschaltgesetz zur Reform geschaffen worden. Art. 2 enthält bereits die inhaltlichen Änderungen, die ab 2018 der Stärkung der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung dienen sollen. Diese Änderungen treten jedoch bereits am Tag nach der Verkündung des Artikelgesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.

siehe auch Artikel zum u.a. gestuften Inkrafttreten aus juris:

https://www.juris.de/jportal/portal/t/tt/page/homerl.psml?nid=jpr-NLARADG001616&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Ich ermuntere alle SBVen, vor diesem Hintergrund bei ihren Arbeitgebern ihre weiterreichenderen Rechte im Rahmen ihrer Amtsführung einzufordern.
Zur Umsetzung wünsche ich allen SBVen viel Kraft und Erfolg!


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