Bundesteilhabegesetz am 16.12.16 im Bundesrat beschlossen (Lektüre / Gesetze)

hrgsbv ⌂, Berlin, Wednesday, 04.01.2017, 18:01 (vor 2640 Tagen) @ Cebulon

Das BTHG wurde am 23.12.16 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


Hallo, das ist ein falscher Irrtum: Denn dieses BTHG vom 23.12.2016 wurde erst nach Weihnachten am 29.12.2016 im BGBl. Teil I Nr. 66 verkündet. Der Art. 2 BTHG zur Änderung des Schwerbehindertenrechts trat nach Art. 26 Abs. 2 BTHG folglich "am Tag nach der Verkündung in Kraft", also am 30.12.2016.

Ja natürlich, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt war siehe geschalteter Link am 29.12.16.

Nach diesen Beiträgen wurde das BTHG mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Ja, die Länder stimmten zu mit absoluter Mehrheit bei vier Enthaltungen im Bundesrat. Kein einziges Land stimmte gegen das Gesetz.

Über die Medien wurde die Inkrafttretung dieses wichtigen Gesetzes bislang nicht bekannt gemacht.


In den Sozialen Medien wie Twitter und Facebook wurde jedenfalls über die Inkraftsetzung wiederholt berichtet seit 29.12.2016, aber auch umfänglich von Behindertenverbänden.

Das ist richtig, es wurde in sozialen Netzwerken berichtet und das Inkrafttreten angekündigt, aber ich habe weder über die Medien Presse, Fernsehen, noch die Pressestelle der Charité einen Eintrag oder Bericht gefunden, der konkret rechtssicher aussagt, dass das BTHG am 30.12.16 in Kraft getreten ist. Falls Sie einen Nachweis haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mir geht es hierbei auch um die Argumentation der SBVen gegenüber ihren Arbeitgebern z.B. hinsichtlich der geänderten Freistellungsregularien.

Art. 2 enthält bereits die inhaltlichen Änderungen, die ab 2018 der Stärkung der Rechtsstellung der SchwbV dienen sollen.


Richtig, aber nicht alle: Die Inkraftsetzung einzelner Rechtsänderungen erfolgt jedoch erst 2018 wie die Umbenennung der Beauftragten des Arbeitgebers in "Inklusionsbeauftragte" nach § 181 SGB IX 2018 laut Düwell vom 14.12.2016 in Abschnitt 2.2 zu den BTHG-Änderungen.

Das ist richtig, daher hatte ich ja auch den Artikel aus juris verlinkt, dem wunderbar das gestufte Inkraftteten zu entnehmen ist. :-)


Gruß,
Cebulon.

Grüße aus Berlin von hrgsbv


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