Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)
Hallo,
man kann nicht Freistellungen der SBV auf den PR/BR übertragen und auch nicht Freistellungen des BR/PR auf die SBV.
Jede Vertretung kann nur ihren Freistellungsanspruch wahrnehmen.
Auch muss der AG solches nicht dulden!
--
mfg Monica