Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

Monica99, Thursday, 19.01.2017, 10:22 (vor 2651 Tagen) @ Tanilein

Hallo,

man kann nicht Freistellungen der SBV auf den PR/BR übertragen und auch nicht Freistellungen des BR/PR auf die SBV.

Jede Vertretung kann nur ihren Freistellungsanspruch wahrnehmen.

Auch muss der AG solches nicht dulden!

--
mfg Monica


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