Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

MatthiasNRW, Friday, 20.01.2017, 09:47 (vor 2625 Tagen) @ Tanilein

Eine festgelegte zeitliche Freistellung ist bei uns ( öffentlicher Dienst ) erforderlich, weil meine Arbeit, wenn ich Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung erledige, schlichtweg liegen bleibt.
Und diese Akten muss ich dann selbst asnchließend wieder aufarbeiten.

Daher muss mein Pensum grundsätzlich pauschal reduziert werden, da ich sonst, aufgrund meiner Amtsausübung, zur Erledigung meiner Kernarbeitszeit eine permanente Mehrbelastung hätte und in diesem Zusammenhang auch Überstunden aufbaue.

In der Argumentation kann ich dir absolut folgen.
Hast du dir bereits die Seite zur (Teil-)Freistellung sowie die verlinkten Diskussionsbeträge angesehen?

http://www.schwbv.de/freistellung.html
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=131
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=725
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5327
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6047

Bei der Vermischung der Freistellungen von PR und SBV besteht die Gefahr, dass die Regelung beiden Vertretungen nicht gerecht wird. Jede Vertretung sollte also für sich die Frage der Freistellung mit dem Dienstherrn thematisieren. Ich halte es nicht für geboten, die beiden Vertretungen aufzufordern, ein Kontingent untereinander auszuhandeln (und damit ggf. gegeneinander auszuspielen).


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