Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)
So wie Du schreibst gibt es zwei SchwbV (örtl.). Somit ist die GschwbV per Losentscheid zu wählen!
Eine gewählte SchwbV bleibt 4 Jahre im Amt, sofern sie ihr Mandat nicht niederlegt, unabhängig davon ob sich die Anzahl der Wahlberchtigten verändert.
PS: Ich helfe ja gerne, doch bitte aber auch nachlesen auf diesen Seiten und im gesetz/Kommentar (siehe erste Antwort).