Gesamtschwerbehindertenvertreter (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 22.02.2006, 17:51 (vor 6665 Tagen) @ Wolfi

So wie Du schreibst gibt es zwei SchwbV (örtl.). Somit ist die GschwbV per Losentscheid zu wählen!

Eine gewählte SchwbV bleibt 4 Jahre im Amt, sofern sie ihr Mandat nicht niederlegt, unabhängig davon ob sich die Anzahl der Wahlberchtigten verändert.

PS: Ich helfe ja gerne, doch bitte aber auch nachlesen auf diesen Seiten und im gesetz/Kommentar (siehe erste Antwort).;-)


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