Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)

maschreck, Sunday, 19.02.2017, 06:13 (vor 2613 Tagen) @ Bud Hill

Klassicher Fall von Arbeitgeberfehler.
Anspruch auf Entschädigung besteht zu 100 %
Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht.

schreck


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