Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung (Freistellung)

Tanja, Hessen, Thursday, 20.07.2017, 11:56 (vor 2465 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

zählen bei den 100 geforderten eigentlich tatsächlich nur die ab 50% und Gleichgestellte. Denn die Betreuung derer die unter 50% sind, ist ja auch gegeben. Plus noch die die zu einem in die Beratung kommen, die noch nicht eine anerkannte Behinderung haben.

Danke für Eure Meinungen.

Tanja


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