Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung (Freistellung)
Hallo,
zählen bei den 100 geforderten eigentlich tatsächlich nur die ab 50% und Gleichgestellte. Denn die Betreuung derer die unter 50% sind, ist ja auch gegeben. Plus noch die die zu einem in die Beratung kommen, die noch nicht eine anerkannte Behinderung haben.
Danke für Eure Meinungen.
Tanja