Freistellung für SBV in Teilzeitbeschäftigung (Freistellung)
Hallo,
die Grenzen für Freistellung und Heranziehung sind ganz klar bezogen nur auf schwerbehinderte und gleichgestellte AN. Da wirst Du auch in keinem einschlägigen Kommentar was anderes finden.
Der Aufwand für Menschen im Antragsverfahren ist mit den Grenzen pauschal mit "abgegolten".
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&Tschüß
Wolfgang