Vertrauensperson und Telearbeit (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 24.07.2017, 16:04 (vor 3377 Tagen) @ Tanilein

Hallo, liebes Forum.
Mein Arbeitgeber ( Behörde ) bietet inzwischen Telearbeit für Erziehende, Schwerbehinderte und Pflegende an.
Nun stellt sich unser Personalchef auf den Standpunkt, dass Telearbeit mit dem Amt als Interessenvertreter/in kollidieren würde und will nun z.B. mir ( ich bin schwerbehindert und Vertrauensperson) die Telearbeit verweigern.
Meines Erachtens ein Verstoß gegen das AGG.
Kann mir jemand hierzu noch ein paar Denkanstöße zur Argumentation geben ?

Hallo Tanja,

wie begründet der Personalchef denn seine Ansicht? Musst du ständig anwesend sein? Darfst du Urlaub machen oder gar krank sein? Weiterbildung geht doch dann sicher auch nicht, denn du musst ja da sein!

Ich denke mal du merkst schon worauf ich hinaus will. Selbstverständlich kann ein Interessenvertreter auch Telearbeit machen, wenn die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Einer der beiden freigestellten PR-Vorsitzenden macht in meinem Haus auch Telearbeit und ist zudem auch noch in Teilzeit.

Den Verstoß gegen das AGG sehe ich auch aber vor allem ein klarer Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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