§96 Abs. 6 SGB IX - Arbeitszeitausgleich (Freistellung)

Monica99, Tuesday, 19.09.2017, 13:00 (vor 2405 Tagen) @ Zak

Hallo,

Meine Problematik liegt in der Struktur und Aufgabenstellung des Dienstherrn.
Nach § 94(4)S.1 SGB IX werde ich aufwandsbezogen nach Bedarf "befreit". Mal sind das 10 Stunden, mal 20 Stunden in der Woche und es gab auch schon Monate wo ich nichts als SbV zu tun hatte. Also recht flexibel.
Feste Zeiten oder gar ein extra Büro habe ich nicht.
Termine die mir rechtzeitig bekannt sind, gebe ich unverzüglich dem Diensthern bekannt.

Monate OHNE Mandatsarbeit??
Als SBV bist Du doch auch in ALLEN BR Gremien, also nimmst Du auch an ALL deren Sitzungen teil! Auch dieses ist Mandatsarbeit.

Somit könnte es idR gar keine Mandatslose Monate geben!

--
mfg Monica


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