Versetzung bei einer psychischen Erkrankung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.09.2017, 09:00 (vor 2375 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Moin Moin Josef,

dazu habe ich mehrere Fragen: Bist Du im öffentlichen Dienst? Gibt es einen Schwerbehindertenerlass oder eine Inklusions-/Integrationsvereinbarung bei Euch im Betrieb? Was sagen diese zu Umsetzungen für Schwerbehinderte, gibt es hier besondere Gründe?

Habt ihr einen betriebsärztlichen Dienst? Was sagt dieser zu der Facharztstellungnahme?

Schwerbehinderte haben nach §81,4 SGB IX Anspruch auf eine Gestaltung der Arbeitsplätze und auf einen Arbeitsplatz bei dem sie ihre Kenntnisse verwerten können.

Sollte der Arbeitgeber auf dem neuen Arbeitsplatz bestehen, würde ich mit dem Facharztattest und ggf. den oben genannten Hilfestellungen mich auf den §84,1 berufen, da dieses Verhalten das Arbeitsverhältnis durch drohenden Rückfall in die Erkrankung gefährdet und dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich dieses dem Integrationsamt mitteilen werde, womit der Arbeitgeber, wenn er nicht dieser Ansicht ist, immer begründen muss, warum trotz Vorliegen des Attestes er diesem nicht gefolgt ist und hierin im Gegensatz zu dem Attest keine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses sieht.

Zu diesem Gespräch würde ich auf jeden Fall den Integrationsfachdienst hinzuziehen.

Liebe Grüße

Hendrik


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