Versetzung bei einer psychischen Erkrankung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.09.2017, 12:02 (vor 2375 Tagen) @ Josef Schwarzkopf

Moin Moin Josef,

wenn Du im öffentlichen Dienst (Landesdienst?)bist, gilt für Dich unter Umständen der Schwerbehindertenerlass NRW.

Hier steht unter Punkt 9:

9
Arbeitsplatzwechsel

Soweit schwerbehinderte Menschen ihre Versetzung, Abordnung oder Umsetzung beantragen, soll dem nach Möglichkeit entsprochen werden. Schwerbehinderte Menschen sollen gegen ihren Willen unter Berücksichtigung des § 81 Abs. 4 SGB IX nur aus dringenden dienstlichen Gründen versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für jede andere wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes. Vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist nach § 95 Abs. 2 SGB IX zu verfahren. Die Beteiligung der Personalvertretung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bleibt unberührt.

Liebe Grüße

Hendrik


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