Versetzung bei einer psychischen Erkrankung (Allgemeines)
Moin Moin Josef,
wenn Du im öffentlichen Dienst (Landesdienst?)bist, gilt für Dich unter Umständen der Schwerbehindertenerlass NRW.
Hier steht unter Punkt 9:
9
Arbeitsplatzwechsel
Soweit schwerbehinderte Menschen ihre Versetzung, Abordnung oder Umsetzung beantragen, soll dem nach Möglichkeit entsprochen werden. Schwerbehinderte Menschen sollen gegen ihren Willen unter Berücksichtigung des § 81 Abs. 4 SGB IX nur aus dringenden dienstlichen Gründen versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für jede andere wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes. Vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist nach § 95 Abs. 2 SGB IX zu verfahren. Die Beteiligung der Personalvertretung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bleibt unberührt.
Liebe Grüße
Hendrik