Leistungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 05.10.2017, 10:57 (vor 2366 Tagen) @ Monica99

Hallo,

die LOB ist eine auf dem TVöD § 18 beruhendes Leistungsentgelt. Es ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum ständigen Tabellenentgelt.

Es können bis zu 8 % aus einem Topf mit einem Gesamtvolumen von 2% der ständigen Monatsentgelte des jeweiligen Vorjahres verteilt werden. Das Geld im Topf ist zweckgebunden und es besteht die Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung.

Soweit die tariflichen Regelungen, wenn dieser in dem jeweiligen Betrieb Anwendung findet. Damit hat der Personalrat / Betriebsrat je nach rechtlicher Unternehmensform eine eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit über eine Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung. Mitbestimmung besteht hinsichtlich der Festlegung des Zeitpunktes / der Zeitpunkte der Auszahlung innerhalb des Jahres und die Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes in dem jeweiligen Betrieb.

Für die Kolleginnen und Kollegen geht es um Geld, das über einen Tarifvertrag zugestanden wird, wobei das jeweilige Gesamtvolumen fix ist. Es kann bis zu 8 %, aber im Durchschnitt eben nur 2 % verteilt werden.

Die Berücksichtigung von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen, anderen allgemeinnützige Aufgaben z.B. Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder ehrenamtlichen Tätigkeiten wie Personal-/Betriebsrat, SBV sollte nicht in der Verteilung der 2 % m.E. erfolgen. Ich halte dies für „Das Pferd von hinten aufzäumen“. Die Einschränkungen sollten bereits bei der Aufgabenzuteilung berücksichtigt werden. Dies würde in den 100 % Tabellenentgelt einfließen.

Also nicht 100 Stück, Einheiten, Fälle, usw. zu je 25 pauschal auf 4 Personen verteilen, sondern z.B. 30,25,25,20 verteilen. Dann entsprechen eben 20 = 100 % LOB oder 30 = 100 % LOB. Das Augenmerk sollte auf die gleiche Entgeltgruppe als Ausgangsbasis gerichtet werden, damit leistungsgeminderte Personen hier nicht benachteiligt werden.

Vorsicht bezüglich pauschalen Aussagen über behinderte Menschen in derartigen Vereinbarungen. Auch ein behinderter Mensch kann 100 % Arbeitsleistung erbringen. Und Schwankungen im Leistungsbereich haben alle Menschen.

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Gruß
Wolfgang


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