Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens bei Zurruhesetzung eines Beamten (Rente / Pension / ATZ)

gismo, Berlin, Thursday, 16.11.2017, 05:47 (vor 2347 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
§ 95 Abs. 2 verlangt bekanntlich vor einer Maßnahme, die einen einzelnen Schwerbehinderten betrifft, eine umfassende Unterrichtung. Ich meine, bei der Versetzung in den Ruhestand eines Beamten gehört die Vorlage des amtsärztlichen Zeugnisses hinzu, damit sich die SBV ein Bild von der Sach- und Rechtslage machen kann. Insbesondere muss die SBV die Schlüssigkeit des Gutachten prüfen und ggf. rügen können, weil sich die Zurruhesetzung ganz wesentlich darauf stützt.
§ 95 Abs. 3 regelt das Einsichtsrecht in die Personalakte durch den Schwerbehinderten unter Hinzuziehung der SBV. Ein amtsärztliches Gutachten ist ja auch Teil der Personalakte, so dass man auch die Auffassung vertreten kann, dass die SBV nur nach Einwilligung des Betroffenen in das Gutachten Einsicht nehmen kann.

Andererseits sind auch die Unterrichtung der SBV und alle darin befindlichen Angaben Personalaktenbestandteil mit der Folge, dass alle Angaben nach der zweiten Alternative letztlich nur mit Einwilligung des Betroffenen an die SBV gegeben werden könnten.
Wie seht Ihr das bzw. wie ist bei Euch die Praxis? Bekommt Ihr die amtsärztlichen Gutachten?
Viele Grüße
gismo


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