Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens bei Zurruhesetzung eines Beamten (Rente / Pension / ATZ)

gismo, Berlin, Monday, 20.11.2017, 12:34 (vor 2349 Tagen) @ KaivonderKüste

Lieber KaivonderKüste,
herzlichen Dank für Deine Antwort.
Bei uns ist das Interessante an dem Fall, dass man mir bislang immer das Gutachten vorgelegt hat, etwa bei Pensionierungen oder auch bei positiven Leistungsbildern. Medizinische Kenntnisse sind hierfür nicht erforderlich, da der medizinische Dienst lediglich Schlussfolgerungen zieht, etwa wann mit der Dienstfähigkeit wieder zu rechnen ist bzw. welche Tätigkeiten der Beamte noch ausüben kann bzw. welche nicht.
Bei einer Zurruhesetzung war es mir bislang immer wichtig, diese Argumentationsweise des medizinischen Dienstes nachvollziehen zu können, handelt es sich hier doch um eine sehr gravierende Maßnahme.

Aber auch wenn Ihr diese Gutachten nicht haben wollt, hilft mir das für meine Fragestellung weiter.

Vielleicht gibt's noch weitere Einschätzungen hier?
Viele Grüße
gismo


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