Frauenbeauftragte (Wahlen)

c.amio, Saarland, Thursday, 16.11.2017, 11:36 (vor 2346 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,

damals ging es um die vorübergehende Übernahme der Schwerbehindertenvertretung des Amtes als Frauenbeauftragten (Doppelmandat). Mittlerweile wurde bis zu den regulären Wahlen eine Frauenbeauftragte gewählt.
Hier geht es darum, dass die neue Frauenbeauftragte ggf. sich auch zur Wahl als SBV aufstellen lassen möchte.
Nach 94 Abs.3 Satz 2 leitende Angestellte und Dienstleister nicht wählbar sind, da sie nicht dem Betriebs-bzw. Personalrat angehören können. die Frauenbeauftragte kann ja auch nicht dem BR angehören. Daraus schließe ich, dass die Frauenbeauftragte als SBV nicht wählbar ist.

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Viele Grüße
Acryler


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