Frauenbeauftragte (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 16.11.2017, 14:58 (vor 2351 Tagen) @ c.amio

Hallo,

gilt denn für Euch überhaupt das LGG Saarland ?

Wenn bei euch BetrVG zur Anwendung kommt, dann könnte es lediglich aufgrund § 2a LGG gelten:
https://www.saarland.de/dokumente/thema_familie_und_frauen/LGG_WEB.pdf

--
&Tschüß

Wolfgang


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