Frauenbeauftragte (Wahlen)

MatthiasNRW, Thursday, 16.11.2017, 10:08 (vor 2353 Tagen) @ c.amio

Hallo zusammen,

da ich ab dem 1.3.2018 in Rente gehe, und meine einzige Stellvertretung nachrückt,
werde ich im Dezember die Neuwahlen der Stellvertreter einleiten.
Gestern fragte mich unsere hauptamtliche Frauenbeauftrage, ob sie sich auch zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen kann. Die Neuwahlen der Frauenbeauftragten sind im Mai.
Kann man beide Ämter übernehmen.
Es ist für mich eine neue Situation, da sich ja das Gesetz der Frauenbeauftragten geändert hat und die Frauenbeauftragte nicht im BR sein kann.

Hallo,

korrigiere mich, wenn ich mich täusche - aber die Problematik ist bei euch nicht neu, oder?

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21837

Seitdem hat sich das LGG im Saarland noch nicht geändert.
In § 22 Abs. 4 heißt es:

Die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Frauenbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.

Generell sehe ich -abseits rechtlicher Regelungen- ein Doppelmandat kritisch, da die jeweilige beauftragte Person nicht beiden Aufgaben gerecht werden kann. Wieso ein Doppelmandat, wenn die Regelungen eine Verteilung der Aufgaben auf mehreren Schultern zulassen?

--
Gruß
Matthias


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