Reha wegen Alkoholsucht? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 16.11.2017, 13:37 (vor 2324 Tagen)

Hallo,

ich habe einen Kollegen, der mittlerweile selbst eingesehen hat, dass er alkoholsüchtig ist. Er hat einen Antrag auf Reha gestellt, die Sucht aber nicht angegeben. Da er das letzte Mal im Februar krank war und im Antrag "nur" Schlafstörung, reaktive Depression, psychosomatische Beschwerden aufgeführt hat, hat ihm der Rentenversicherungsträger die Reha abgelehnt. Die Empfehlung war "Wir halten folgende Behandlung, bei der es sich nicht um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation handelt, für erforderlich und empfehlen Ihnen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse zu sprechen: eine regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung oder Richtlinienpsychotherapie".

Ich habe ihm jetzt empfohlen den Widerspruch einzureichen und ganz klar die Sucht zu beschreiben, da sich der BR und die Personalabteilung schon mit ihm beschäftigt und ich die Gefahr sehe, dass er seinen Job verliert. Ein Antrag auf Schwerbehinderung wird ja keinen Erfolg haben?

Habt ihr da Erfahrung? Wie soll er bezüglich Suchttherapie am besten vorgehen? Soll er zum Hausarzt und dort eine Überweisung zum Psychotherapeuten holen. Dort sind die Wartezeiten aber z.T. mehrere Monate. Soll er zu einer Selbsthilfegruppe wie z.B. "Blaues Kreuz" gehen? Kann der VDK hier vielleicht helfen?

Wie geht man hier am Besten vor?

Viele Grüße

Christian


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