Reha wegen Alkoholsucht? (Allgemeines)

stefanmann, Essen, Friday, 17.11.2017, 06:44 (vor 2349 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
ich glaube ich muss dich berichtigen:

"Für die Entwöhnung selbst ist die DRV auch gar nicht zuständig. Da es sich bei der Entwöhnung um eine Krankenbehandlung handelt, ist hierfür der Kostenträger idR die Krankenkasse."

dies stimmt nicht so ganz, aber möglicherweise liegt eine Verwechslung vor und du meinst die Entzugsbehandlung.

Die meisten Enwöhnungsbehandlungen werden von der DRV bezahlt.


Die Entwöhnungsbehandlung zählt zur Medizinischen Rehabilitation und wird von der Kranken- oder der Rentenversicherung übernommen. Zur praktikablen Abgrenzung der Zuständigkeit bei Drogenkrankheiten gibt es eine spezielle Suchtvereinbarung:

Die Krankenversicherung
ist zuständig für die Entzugsbehandlung = qualifizierte Entgiftung (im Krankenhaus), d.h. für die Akutbehandlung toxisch bedingter Versagenszustände (drohende komatöse Zustände, Delirgefahr, psychiatrische Komplikationen) und bei der freiwilligen Entzugsbehandlung von Suchtkranken.

Die Rentenversicherung
ist zuständig für die Entwöhnungsbehandlung in Reha-Einrichtungen, die auf die Entzugsbehandlung folgt, z.B.
Alkohol-Entwöhnungsbehandlung, Entwöhnungstherapie von Medikamentensucht, Drogen-Entwöhnungstherapie, Aufenthalt von Suchtkranken in sozialtherapeutischem Übergangsheim.
Aber: Werden die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Rentenversicherungsträgers vom Versicherten nicht erfüllt, dann ist die Krankenkasse auch für die Entwöhnungsbehandlung zuständig. Dies kommt aber selten vor.

Erster Weg zur Suchtberatungsstelle: Sie hilft, eine Entzugsklinik (für den körperlichen Entzug) und, nach einigen Beratungsgesprächen, eine daran anschließende stationäre oder ambulante Entwöhnungseinrichtung zu finden, die entsprechenden Anträge an die Kostenträger auszufüllen und die notwendigen Bewerbungen (vor allem der Sozialbericht!) für die Einrichtungen zu schreiben. Der Besuch einer Selbsthilfegruppe, wie z.B. BKE Blaues Kreuz, ist ebenfalls sehr zu empfehlen, sie verfügen über hervorragende Kontakte.

Erster Schritt ist immer die körperliche Entgiftung, i.d.R. in einem Krankenhaus. Dorthin können auch (ohne vorherige Suchtberatung) Hausärzte überweisen. Auch die Entgiftungseinrichtungen helfen, eine passende Entwöhnungseinrichtung zu finden, die Anträge auszufüllen und Bewerbungen zu schreiben.

Dies gehört zwar nicht zum Wissen der SBV, aber ich wollte (da ich selbst trockener Alkoholiker bin) den Sachverhalt nur richtigstellen. ;-)

--
Gruß stefanmann


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion