Reha wegen Alkoholsucht? (Allgemeines)
Hallo,
die Aufgaben und Zuständigkeiten der SBV sind Dir aber bekannt. Die SBV ist nur zuständig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Für Aufgaben die nicht unter diese Zuständigkeit fallen, muss der AG die SBV nicht freistellen.
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mfg Monica