Vorgezogene Wahlen (Wahlen)

c.amio, Saarland, Wednesday, 10.01.2018, 13:30 (vor 2296 Tagen)

Hallo,
da ich am 1.3.2018 in Rente gehe, habe ich Neuwahlen der Stellvertretung (ab 1.3.2018 keine Stellvertretung mehr) und Schwerbehindertenvertretung eingeleitet.
Der Wahlvorstand ist bestimmt und hat auch angenommen.
Meine Frage:
1.Darf sich ein Mitglied des Wahlvorstande,s im diesem Fall der Stellvertreter des Vorstandes, zur Wahl als Stellvertreter der der Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen.
2. Wenn jemand Stützunterschriften zur Wahl sammelt, muss er selbst die Unterschriften sammeln oder darf er jemanden abordnen In diesem Fall wäre es ein Ersatzmitglied des Wahlvorstandes.
Ich wäre für eine adäquate Antwort sehr dankbar.
Ich glaube nämlich es spielt jemand falsch. Es geht um die Unanfechtbarkeit der Wahl.
Ich benötige diese Info, damit ich den Vorsitzenden des Wahlvorstandes informieren kann.
Habe leider kein Text im Gesetzt diesbezüglich gefunden.

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Viele Grüße
Acryler


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