Vorgezogene Wahlen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 10.01.2018, 15:05 (vor 2298 Tagen) @ WoBi

Hallo Wobi,

Antwort: Ja, wenn die Voraussetzungen für eine passive Wahl gegeben sind. Also eine Wahlbarkeit zum PR gegeben und selbst schwerbehindert oder gleichgestellt ist bzw. von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen wird. Das Amt des Wahlvorstands schließt eine Aufstellung nicht aus.


ist dies Antwort nicht etwas missverständlich. Man könnte herauslesen, das man schwerbehindert oder gleichgestellt sien muss, um kandidieren zu können. und der Vorschlag durch einen wahlberechtigten gilt doch nur im vereinfachten Wahlverfahren, oder?


VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion