Vorgezogene Wahlen (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 10.01.2018, 14:19 (vor 2299 Tagen) @ c.amio

Hallo Acryler,
erst mal zu der Erklärung. Du als die Vertrauensperson scheidet zum 1.3.2018 aus dem Ehrenamt. Rückt dafür ein gewählter Stellvertreter am 1.3.2018 nach und deshalb gibt es keine Stellvertreter mehr?
Es geht um "Neuwahlen der Stellvertretung (ab 1.3.2018 keine Stellvertretung mehr) und Schwerbehindertenvertretung".
Scheidet der Stellvertreter am 1.3.2018 ebenfalls aus? Hintergrund ist die Frage von nur Stellvertreter gewählt werden dürfen oder wie im Titel genannt eine komplette SBV (Vertrauensperson / Stellvertreter).

Frage 1: Darf sich ein Mitglied des Wahlvorstandes im diesem Fall der Stellvertreter des Vorstandes, zur Wahl als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen.

Antwort: Ja, wenn die Voraussetzungen für eine passive Wahl gegeben sind. Also eine Wahlbarkeit zum PR gegeben und selbst schwerbehindert oder gleichgestellt ist bzw. von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen wird. Das Amt des Wahlvorstands schließt eine Aufstellung nicht aus.

Frage 2: Wenn jemand Stützunterschriften zur Wahl sammelt, muss er selbst die Unterschriften sammeln oder darf er jemanden abordnen In diesem Fall wäre es ein Ersatzmitglied des Wahlvorstandes.

Antwort: Eine nicht auf dem Wahlvorschlag genannte Person hat keinen besonderen Schutz und es wäre ggf. eine Tätigkeit die nicht der geschuldeten Arbeitsleistung entspricht. Das Sammeln von Unterschriften für einen "fremden" Wahlvorschlag ist rechtlich möglich, denn es geht hier erst um die Zulassung zur Auswahlmöglichkeit gemäß den Wahlausschreiben. Der Wahlvorgang ist davon nicht betroffen. Ob dies taktisch klug ist und ehrlich gegenüber den Wählern ist, ist eine moralische Frage.
Datenschutzrechtliche Bedenken könnten aufkommen, wie der Unterschriftensammler an die Daten der behinderten Kolleginnen und Kollegen kommt.
Der Wahlvorstand hat zu prüfen ob ein eingereichter Wahlvorschlag den Anforderungen gemäß Wahlausschreiben entspricht. U. A. ob eine ausreichende Anzahl von Stützunterschriften vorliegt.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion