Entgeltfortzahlung und Krankengeld (BEM)

Paul, Hamburg, Thursday, 11.01.2018, 11:02 (vor 2290 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Eine schwerbehinderte Kollegin ist seit Dezember 2016 arbeitsunfähig. Jetzt steht ein BEM mit Hamburger Modell an. Unser Ziel ist die Aufnahme der Arbeit im Mai 2018. Sollte es z.B. im August zu einer erneuten Erkrankung kommen so frage ich mich, ob sie dann für sechs Wochen wieder Lohnfortzahlung bekommt (EntgFG) und danach erneut Anspruch auf Krankengelt hat? Ist dies abhängig von der Diagnose. Ich bin mir da nicht sicher. Natürlich rate ich der Kollegin, sich an ihre KK zu wenden und dort sich verbindlich beraten zu lassen.
Freue mich auf Eure Antworten
Paul


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