Entgeltfortzahlung und Krankengeld (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 11.01.2018, 13:14 (vor 2296 Tagen) @ Paul

Moin Moin Paul,

ich würde dringend raten, von einer Beratung bei der Krankenkasse abzusehen. Bei einer anderen Erkrankung kann durchaus Krankengeldanspruch bestehen, bei derselben, wenn die 78 Wochen binnen 3 Jahre ausgeschöpft sind, nicht mehr. Sollte sie sich an die Krankenkasse wenden und sich dort dazu beraten lassen und dann eine neue Erkrankung auftreten, kann der Sachbearbeiter aufgrund der Beratung (und der Protokollnotiz) hellhörig werden und die Neuerkrankung prüfen lassen wollen, was der Kollegin nur Stress macht, da sie zum Gutachter oder MDK muss und wenn der Zweifel hat, oder die Erkrankung doch auf der Grundlage der ersten sieht, muss sie ggf. vor Gericht ihre Ansprüche geltend machen.
Alternativ sollte sie sich, wenn Sie in der Gewerkschaft, oder dem Sozialverband ist, lieber dort erkundigen, wie die Rechtslage genau ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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