Recht auf Wiedereingliederung (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 07.02.2018, 14:42 (vor 2268 Tagen) @ Holz

Moin Moin Holz,

Need Input,

welche Begründung führt der Vorgesetzte an, hält er eine SWE für nicht sinnvoll, soll der Beschäftigte ohne SWE gleich voll einsteigen, oder lehnt er sie ab, weil er den Arbeitsplatz nicht mehr für passend hält?
Gibt es einen ärztlichen Wiedereingliederungsplan?
Warum kein BEM?
Wer hat dem Vorgesetzten die Ankündigung der SWE gemacht und - falls Du dieses sagen möchtest - aus welcher Gesundheitsstörung heraus soll diese Wiedereingliederung erfolgen?
Was sagt der Betriebsarzt zu diesem Thema?

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Ein Recht auf SWE gibt es aus meiner Sicht immer dann, wenn ein leidensgerechter Arbeitsplatz real vorhanden ist, daher steht hier die Frage, wo soll die SWE erfolgen, am alten Arbeitsplatz, an einem anderen?


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