Recht auf Wiedereingliederung (BEM)
Hallo Holz,
schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben nach § 167 Abs.4 Satz 1 Nr.1 SGB IX einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05).
Bei nicht Schwerbehinderten könnte sich ein entsprechender Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung aus § 167 Abs.2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement / BEM) nach LAG Hamm vom 04.07.2011 im Aktenzeichen 8 Sa 726/11 ergeben.
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Gruß
Wolfgang