Recht auf Wiedereingliederung (BEM)

WoBi, Wednesday, 07.02.2018, 16:14 (vor 2242 Tagen) @ Holz

Hallo Holz,

schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben nach § 167 Abs.4 Satz 1 Nr.1 SGB IX einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05).
Bei nicht Schwerbehinderten könnte sich ein entsprechender Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung aus § 167 Abs.2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement / BEM) nach LAG Hamm vom 04.07.2011 im Aktenzeichen 8 Sa 726/11 ergeben.

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Gruß
Wolfgang


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