Recht auf Wiedereingliederung (BEM)

Holz, Thursday, 08.02.2018, 14:12 (vor 2240 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Holz,

was sagt denn der Betriebsarzt, darf er zurück auf die alte Stelle? Gibt es bei Euch ein BEM und die Möglichkeit den weiteren Einsatz am runden Tisch o.ä. zu klären? Gibt es neben der Tagesklinik weitere Einsatzmöglichkeiten bei Euch?

Liebe Grüße

Hendrik

Da der MA aktuell seit mind. Herbst letzen Jahres wieder im Krankenstand ist, wurde kein weiteres BEM_Gespräch nach der letzten Wiedereingliederung geführt.
Da der MA auch nicht der einfachste ist, wird meine Intention sein, den IFD mit ins Boot zu holen.

Andere Stellen, wird wahrscheinlich schwierig. Habe zwar eine Idee, aber die Frage ist, ob der MA das mitmacht und die nötige Persönliche Qualifikation hat.


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