SBV-Wahl (Wahlen)
Hallo,
§ 179 Abs. 4 SGB IX gilt auch für Wahlvorstände. Sollte man eigentlich in jedem Standardkommentar nachlesen können.
Und Seminare werden in großer Menge vor der Wahl angeboten, da muß man keinen langen zeitlichen Vorlauf haben. Schau doch mal allein an, was schon Hans-Peter als relativ "kleiner" Veranstalter an Wahlseminaren anbietet.
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&Tschüß
Wolfgang