Fristen für Rückäußerung (Lektüre / Gesetze)

Jule, Brandenburg, Thursday, 15.02.2018, 21:26 (vor 2260 Tagen)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich wende mich mit einer Frage an Euch, in der ich alleine nicht weiterkomme.

Im SGB IX gibt es keinerlei Fristen für eine Rückäußerung an den AG, wenn dieser nach § 178 Abs. 2 SGBIX die Schwerbehindertenvertretung beteiligt/einbindet. In § 32 Abs. 3 BGleiG wird eine Frist von 10 Tagen für eine Rückäußerung der Gleichstellungsbeauftragten genannt. Die Personalvertretungsgesetze haben gleiche Fristen.

Unser Arbeitgeber möchte diese Fristen jetzt "zur Straffung" in den Personalangelegenheiten einkürzen. Angeblich wäre dies bereits bei anderen Arbeitgebern selbstverständliches Handeln.

Gibt es Erkenntnisse oder eine Fundstelle, weshalb die Bundesregierung auch mit Einführung des BTHG ausdrücklich weiterhin keine Fristenregelung in das SGB IX aufgenommen hat?

Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.

--
Herzliche Grüße

Jule


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