Beteiligung am Bewerberauswahlverfahren (Einstellung)

Downunder, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.03.2018, 17:42 (vor 2255 Tagen)

Hallo,

im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens habe ich heute, die Einladungen zu den Bewerberauswahlgesprächen am Freitag 16.03. und 29.03. erhalten. Die An- und Abreise umfaßt jeweils 340 km. Die Stelle ist am 05.03. intern ausgeschrieben worden. Die Ausschreibungsfrist beträgt 3 Wochen.

Meine Fragen:

1. Ist die Kurzfristigkeit zumutbar? Kann hier gar von einem Anfangsverdacht einer Diskriminierung gesprochen werden?

2. Kann von der SBV erwartet werden, das die Termine gebündelt werden?

3. Da ich nur einen Termin wahrnehmen könnte, macht es m.E Keinen Sinn das Bewerberungsverfahren auf 2 SBV zu verteilen. Der Vergleich sollte schon in einer Hand bleiben. Formal bin ich an einem Termin ja nicht verhindert, so dass die Vertretung nicht im Amt wäre.

4. Welche Interventionen wären hier sinnvoll, vor dem Hintergrund, dass wir im zentralen Inklusionsteam Ende März ohnehin den Bewerberauswahlprozess grundlegend überarbeiten und in einer verbindlichen Regelung festschreiben wollen.

5. Gibt es vllt Best Practice, wie man dies in einem Flächenbetrieb gut lösen könnte?

Besten Dank

--
Gruß

Downunder


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