SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen (Sitzung)

sandunika, Baden-Württemberg, Thursday, 29.03.2018, 09:27 (vor 2221 Tagen)

Hallo Zusammen,
dieses Thema ist jetzt aktuell bei uns aufgekommen.

Ich habe den Beitrag aus 2015 zu diesem Thema gesehen.
Meine Frage: hat sich an der Thematik Sitzungsteilnahme der SBV an der JAV-Sitzung etwas geändert? Kennt jemand neue Urteile hierzu?
Auf der Seite des Bund-Verlages (link) steht folgendes:

SBV - Schwerbehindertenvertretung
Der SBV kommt in Zusammenarbeit den anderen Interessenvertretungen im Betrieb, insbesondere Betriebsrat und JAV (§ 93 SGB IX) die Aufgabe zu, die Interessen schwerbehinderter Menschen wahrzunehmen.

Sie führt Präventions- und Integrationsmaßnahmen gemeinsam mit dem Arbeitgeber durch (vgl. §§ 83, 84, 95 SGB IX). Sie hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen von Betriebsrat, JAV und anderen Interessenvertretungen.

Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.

--
LG
Sandunika


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