SBV-Teilnahme an den JAV-Sitzungen (Sitzung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 03.04.2018, 15:32 (vor 2215 Tagen) @ sandunika

Moin Moin Sandunika,

für die GJAV-Sitzung wäre dann eine GSBV zuständig. Die Zugangsvoraussetzungen sehe ich identisch mit der letzten Mail. In Deinem Profil steht, dass Du GSBV für zwei Gesellschaften bist. Normalerweise ist eine GSBV für den Gesamtbetrieb zuständig, auch für Betriebsteile, in denen keine SBV existiert, warum dann die Einschränkung?
Daher wärest Du als GSBV berechtigt, wenn es Gründe dafür gibt, in die GJAV-Sitzung zu gehen, unabhängig davon, ob es sich um Schwerbehinderte aus den beiden Betrieben oder aber aus Betrieben, in denen es keine SBV gibt, handelt.

Die Rechtsgrundlage ist § 180, 6 SGB IX

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion