Freigestellte Örtliche SBV, was greift im Vertretungsfall (Freistellung)

Tanja20, Tuesday, 17.04.2018, 15:46 (vor 2200 Tagen)

Hallo,
Ich habe viel im Netz zu meinem Problem gesucht und auch hier leider nichts konkreteres gefunden.
Folgendes eine zu 100 % freigestellte örtliche SBV ist seit einigen Monaten krankheitsbedingt verhindert.
Seit dem hat die Stellvertretung die Aufgaben zu 100% übernommen.

Nun wird von ihrem eigentlichen Vorgesetzten verlangt, dass sie die normale Arbeit auch zu leisten habe.
Es könne nicht sein, dass Sie seit Monaten ihre reguläre Arbeit liegen lässt.

Ist die Stellvertretung nicht auch automatisch Freigestellt, sie tritt doch in die Fußstapfen der ersten freigestellten SBV??
Aus welchen Gesetzt lässt dich das ableiten, bzw. Nachweisen, gibt es Urteile dazu?
Anmerkung es ist ein AG des.ö.D.


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