Freigestellte Örtliche SBV, was greift im Vertretungsfall (Freistellung)

Tanja20, Tuesday, 17.04.2018, 17:45 (vor 2172 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Entschuldige, wenn ich nochmal nachharke, bedeutet es die Stellvertretung ist dann auch zu 100% freigestellt?

Oder darf diese nur im Bedarfsfall tätig sein?

Ist die Stellvertretung dann rechtlich, für die Verhinderungszeit " die örtliche SBV"?

Kann die Stellvertretung wenn diese Arbeitsrechtlich, bezüglich (Ihrer Anträge auf eigenen Urlaub, ZA, Arbeitszeitkrte)
woanders aufgehängt ist, verlangen für die Zeit genauso gestellt zu werden wie die 1. SBV?

Diese ist der Abteilung des Inklusionsbeauftragen angehörig.

Sonst wäre der alte Chef zuständig und dieser könnte im Nachhinein eine Controlle ausüben, wenn er meint die Arbeitszeitkarten zu sehen. bzw. werden die abgezeichnet.


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