Freigestellte Örtliche SBV, was greift im Vertretungsfall (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.04.2018, 21:13 (vor 2173 Tagen) @ Tanja20

Hallo,

"gleiche Rechtsstellung" heißt auch tatsächlich gleiche Rechtsstellung. Wenn ein Stelli als Vertretung agiert, ist er/sie die örtliche SBV ohne wenn und aber mit allen Rechten der §§ 178f SGB IX.

Natürlich gibt es bei der Freistellung u. U. rechtliche Differnzierungen. Bei gelegentlicher Vertretung (zB Urlaub, Seminar, kurze AU) gibt es Freistellung nach Aufwand, bei längerer bzw. unabsehbarer Vertretung kann die Stellvertretung aber auch die ausdrückliche Freistellung verlangen.
Im Endeffekt sollte aber beides aufs Selbe rauskommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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