Aussetzen der Ausschreibung (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 06.06.2018, 18:22 (vor 2123 Tagen) @ sbv_drk

Hallo sbv_drk,

das Thema ist hier im Forum unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475
bereits angesprochen worden.
Die Prüfung ob bereits Beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen den freien oder frei werdenden Arbeitsplatz besetzen können ist vor der Ausschreibung der Stelle durch den Arbeitgeber mit Beteiligung des BR/PR und der Anhörung der SBV durchzuführen.
Den Vortrag dazu kann per Briefumschlag neben WoBi anfordert werden.

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Gruß
Wolfgang


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