Wahl SBV 2018 (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 15.06.2018, 09:00 (vor 2142 Tagen) @ Kartoffel

Hallo,

die Amtszeit einer SBV ist genau 4 Jahre.
Der Beginn der Amtszeit ist nur vom Wahltag an zu rechnen, wenn
a.) zuvor keine SBV existiert hat oder
b.) die Amtszeit der vorherigen SBV bereits vor dem Wahltag abgelaufen war.
Ist dieses nicht zutreffend, beginnt die Amtzeit der neu gewählten SBV erst, wenn die Amtszeit der vorherigen SBV abgelaufen ist, d.h. u.U. beginnt die Amtszeit der neu gewählten SBV erst Wochen später nach der eigentlichen Wahl.

Ich empfehle daher, Nachforschungen bezügl. der Amtszeiten der Vorgänger anzustellen und hierauf aufzubauen. Sollte hierzu absolut nichts zu finden sein, wird es am Besten sein, einen Schlussstrich zu ziehen und dieses terminlich neu zu ordnen. Unter Umständen ergibt sich hieraus eine kurze "SBV-lose" Zeit, im Jahre 2010 war es bei uns so und es war hierdurch über einen Zeitraum von 3 Wochen (Ende Amtszeit 08.11.2010, Wahl erst 30.11.2010) keine SBV im Amt. Aber wenn man dieses nicht groß verbreitet, fällt es garnicht auf.

VG


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