Wahl SBV 2018 (Allgemeines)

WoBi, Friday, 15.06.2018, 09:01 (vor 2143 Tagen) @ Kartoffel

Hallo Kartoffel,

in dem Betrieb / der Dienststelle gibt es mehr als 49 Wahlberechtigte oder Teile des Betriebs/der Dienststelle sind weit auseinanderliegend, weil ein Wahlvorstand bestellt werden soll für ein förmliches Wahlverfahren. Sind dies die geprüften Voraussetzungen?
Grundlage: § 177 SGB IX Abs. 1 / 6

War die Wahl im Jahr 2014 die erste Wahl einer SBV oder wurde z.B. 2010 bereits eine SBV gewählt?
Nach § 177 Abs. 7, Satz 2 beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder wenn die Amtszeit der bisherigen SBV noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf.

Der Wahlvorstand von 2014 hat der SBV die Wahlunterlagen nach § 16 SchwbVWO an die SBV zu übergeben und diese bis zum Ende der Wahlperiode aufzuheben. In der Bestellung des Wahlvorstandes 2014 könnte das Ende der Amtszeit der SBV vermerkt sein. Liegen diese Wahlunterlagen vor?
Ergibt sich aus diesen Unterlagen ein späterer Beginn der Amtszeit, dann ist dieser der Zeitpunkt. Wenn nicht ist es der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses 2014.

Eine Bestellung eines Wahlvorstandes 8 Wochen vor dem Ende der Amtszeit ist der engste Zeitraum, wenn keine SBV-freie Zeit entstehen soll. Dies ist durch die einzelnen Fristen für die Tätigkeiten erforderlich. Dabei sind z.B. Schulungsmaßnahmen für den Wahlvorstand oder andere Verzögerungen nicht berücksichtigt.

Bestellung von Ersatzpersonen für den Wahlvorstand nicht vergessen, dass es deswegen keine Verzögerungen in der Durchführung ergeben.

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Gruß
Wolfgang


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