Wahl SBV 2018 (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 15.06.2018, 10:22 (vor 2135 Tagen) @ Kartoffel

Aus terminlichen Gründen ist eine Wahl vor dem 10.10.2018 nicht organisierbar.

Hallo, warum denn das? Was sollte dem zwingend entgegenstehen, vor dem 10.10.2018 zu wählen? Wenn das Ausschreiben im August erlassen wird, könnte ggf. schon ab Mo, 01.10., gewählt werden.

Bei Eingabe in den Wahlkalender kann ich den Wahlvorstand am 20.09.2018 bestellen. In der Wahlordnung heisst es, dass die Vertrauensperson spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtszeit den Wahlvorstand bestellen muss. Da wäre der 20.09. eindeutig zu spät.

Oder auch schon viel früher, etwa heute. Der 20.09. ist kein fixer Termin, sondern Mindestfrist. Das Wort "spätestens" bedeutet, dass natürlich auch schon im Juni oder Juli oder August bestellt werden kann. Macht auch absolut Sinn. Denn ab Bestellung ist bestellter Wahlvorstand berechtigt, Wahlschulung zu beantragen, die ja oft schon ab Frühjahr angeboten wird. Und Ende September dürfte es i.d.R. keine Wahlseminare mehr geben.

Ich weiß nicht, wann meine Amtszeit endet.

Was steht dazu im Wahlformular "Wahlergebnis" von 2014 zum Ende der Amtszeit? Dort ist doch vorgesehen, den Beginn und das exakte Ende jeweils tagesgenau einzutragen. Hat hier dieser Wahlvorstand geschlampt? Das gehört zu den Aufgaben des Wahlvorstands, das festzustellen. Das ist ja auch wichtig für sbM, den BR und den Arbeitgeber sowie fürs Integrationsamt. Wird z.B. erstmals oder verspätet nach Ablauf der Amtszeit gewählt, hängt der Beginn der Amtszeit allein vom Wahlvorstand ab, nämlich seiner "Bekanntgabe des Wahlergebnisses" durch Aushang nach § 177 Abs. 7 Satz 2 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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