Inklusionsbeauftragter die SBV? (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 21.06.2018, 09:03 (vor 3045 Tagen) @ Micha S.

Hallo Micha,
nur weil sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Bezeichnung des Beauftragten des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers (§ 181 SGB IX) geändert hat, hat sich die Aufgabenstellung, Rechtsvorgaben und Rechtsprechung nicht geändert.

Nach § 181 Satz 3 SGB IX achtet der Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Nach § 178 Abs. 1 SGB IX erfüllt die Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Unterschiedliche und sich ausschließende Aufgabenstellungen:
• Der Inklusionsbeauftragte wirkt verantwortlich darauf hin, dass die Verpflichtungen erfüllt werden.
• Die Schwerbehindertenvertretung überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Verpflichtungen.

Ist eine Umsetzung des demokratischen Prinzips der Gewaltenteilung. Mehr unter A-Z

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Gruß
Wolfgang


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