Inklusionsbeauftragter die SBV? (Allgemeines)
Hallo MatthiasNRW,
ist in 177 Abs. 3 letzter Satz SGB IX in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz und den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen geregelt. Wer dem BR / PR nicht angehören kann, kann keine SBV sein.
Der alte Beauftragte des Arbeitgebers / der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers kann den Gremien nicht angehören.
--
Gruß
Wolfgang