Inklusionsbeauftragter die SBV? (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 21.06.2018, 11:52 (vor 3045 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo MatthiasNRW,
ist in 177 Abs. 3 letzter Satz SGB IX in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz und den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen geregelt. Wer dem BR / PR nicht angehören kann, kann keine SBV sein.

Der alte Beauftragte des Arbeitgebers / der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers kann den Gremien nicht angehören.

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Gruß
Wolfgang


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