Vollremission und Runterstufung von 100 auf 80 GdB (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Wednesday, 27.06.2018, 16:39 (vor 2123 Tagen)

Hallo Zusammen

könnt ihr mit folgendem Fall helfen:
Ein Mitarbeiter hatte Non-Hodgkins. Er bekam Chemo und Stammzellentherapie 2017. Er hatte eine Wiedereingliederung und fing im Mai 2018 an normal zu arbeiten. Er muss weiterhin bis auf weiteres jede sechs Woche zur Behandlung hin und kriegt dort weitere Stammzellenbehandlung. Er bekam eine Schwerbehinderung Juli 2017 auf 100 GdB gültig bis Juli 2018.

Der Versorgungsamt hatte ihm ein Schreiben in April geschickt, den er nicht bekam. Da stand wohl ob er sich zu einem Anhören bezüglich des Grads der Behinderung von 100 sich äußern wollte. Dies wissen wir, weil er am 7.6 ein Schreiben vom Versorgungsamt bekam. Dort stand "Sie haben sich nicht geäußert vom Brief April 2018). Im Schreiben stand dass seine Blutwerte jetzt so gut sind, dass er von 100 GdB runter auf 80 GdB runtergestuft wurde und sich im Vollremission sich befindet. Der neue GdB von 80 gilt bis Juli 2021 und erneute Anhörung August 2020. Im Schreiben steht nicths über Datum Widerspruch. Ich vermute, er hat sich nicht geäußert und er wurde dann runtergestuft so quasi automatisch.

Habt ihr Meinungen dazu:

Ich möchte Widerspruch hierzu machen. Es ist deutlich, dass er vorraussichtlich viel länger als Juli 2021 behindert sein wird. Seine Krankheit war fortgeschritten. Außerdem verstehe ich nicht "Vollremission". Das wäre erst nach beendete Behandlung?
Lohnt sich der Widerspruch. Ich würde den Sachverhalt erklären: Wie er weiterhin in Behandlung ist. Dass er die Behinderung braucht als Schutz am Arbeitsplatz. Eine längere Zeitraum als nur zwei Jahren sollte in seinem Status vorgehen.


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