Herabgruppierung/Änderungskündigung (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 28.06.2018, 14:54 (vor 2127 Tagen) @ Pernille

Hallo,

mal in Kürze zum Grundsätzlichen:


Ist folgende Vorgehensweise korrekt/ratsam:

1) die Mitarbeiterin bestätigen lassen, dass ich sie vertrete. Die Schritte mit ihr an diese Stelle besprechen:
2) dem Pesonalleiter formell schreiben, dass ich Frau vertrete und dass sie mir über eine beachsichtigte Herabgruppierung (ist das eine Änderungskündigung?) informiert hat.

Du vertrittst keine sbM so wie ein Rechtsanwalt seine Mandanten vertritt. Du berätst den sbM (und auch den AG bei nicht gesetzeskonformen Vorgehen).

darauf hinweisen dass die Mitarbeiterin schwerbehindert ist, und darauf hinweisen dass die SBV eine eventuelle Änderungskündigung zustimmen muss (stimmt das so?/neue Teilhabegesetz),

Ist dem AG bekannt, dass der/die Kollege/in schwerbehindert ist?
Falls ja, hat dich der AG in ALLEN Angelegenheiten VOR einer Entscheidung zu informieren. Damit dieses beachtet wird, musst du dich selbst "auf die Hinterfüsse stellen". Falls nein, dieses sofort nachholen und die Beteiligung der SBV einfordern.

VG


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