Herabgruppierung/Änderungskündigung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.06.2018, 17:28 (vor 2123 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

zusätzlich zu mietze_katz.

Du solltest der Kollegin klarmachen, daß sie nichts, aber auch gar nichts unterschreibt, was irgendwie als Einverständnis gewertet werden könnte.
Eine derartige "Herabgruppierung" kann der AG einseitig nur im Wege der sog. "Änderungskündigung" durchsetzen. Aber auch für eine Änderungskündigung gelten dieselben Vorschriften (Anhörung SBV, Anhörung BR, Zustimmung IA) wie für eine Beendigungskündigung.

Und den AG forderst Du auf, gefälligst seinen Pflichten aus § 167 Abs. 1 SGB IX nachzukommen und vor der Schaffung vollendeter Tatsachen erst mal ein Präventionsverfahren unter Beteiligung von SBV, BR und IA durchzuführen.

Wie bist Du eigentlich auf diese seltsame Idee gekommen, Dir ein schriftliches "Mandat" geben zu lassen ?

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion