Schwerbehinderung in Bewerbung übersehen! Folgen? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.07.2018, 15:02 (vor 2097 Tagen) @ carriegross

Hallo,

hättest Du, wie vor knapp zwei Jahren empfohlen, einen aktuellen Kommentar zur Hand, wüßtest Du, daß es idR ausreichend ist, eine Schwerbehinderung im Anschreiben anzugeben. und "fünfzig GdB" ist mE eine ausreichende und für einen Personalmenschen unmißverständliche Angabe.

Statt mit darüber rumzuhirnen, wie man die Bewerberin am billigsten ruhig stellen kann, solltest Du dich mal lieber darum kümmern, daß Deine Personalabteilung professionell arbeitet. da scheint einiges im Argen zu liegen.
Und vielleicht solltest Du auch mal darüber nachdenken, ein spezielles Seminar zu Bewerberverfahren zu besuchen.

Es tut mir leid, aber wie meine Vorposterin schon schrieb, wirft dein Amtsverständnis Fragen auf.

--
&Tschüß

Wolfgang


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