Schwerbehinderung in Bewerbung übersehen! Folgen? (AGG)

WoBi, Monday, 02.07.2018, 08:17 (vor 2124 Tagen) @ carriegross

Hallo carriegross,

das ist ein Problem des Arbeitgebers und nicht der SBV. Die SBV ist eine gewählte Interessensvertretung und hat die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Dienststelle zu vertreten. Bewerber gelten im Bewerbungsverfahren als Beschäftigte, deren Interessen die SBV zu vertreten hat. Die SBV hat die Anwendung von Gesetzen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durch den Arbeitgeber zu Gunsten behinderter Menschen zu überwachen.

Nimm diesen AGG-Fall als „Weckruf“ an den Arbeitgeber, dass dieser seine Prozesse und Organisation an die gesetzlichen Anforderungen anpasst. Es liegt in der Verantwortung des obersten Dienstherrn. Innerhalb von 2 Monaten ist die Benachteiligung nach dem AGG anzuzeigen und die Entschädigung einzufordern. Sollte darauf nicht reagiert werden, ist innerhalb von drei Monaten eine Klage beim Arbeitsgericht einzulegen.

Der öffentliche Arbeitgeber hat nicht nur die zwei Vorstellungsgespräch nicht durchgeführt, sondern hat die SBV und den PR nicht unverzüglich über die zwei Bewerbungseingänge unterrichtet. Dadurch wurden die Mitarbeitervertretungen an der Ausübung ihres Ehrenamtes gehindert.

Wie ist dies bei Abmahnungen: „Ein Fehler kann man machen, aber zweimal ist mindestens einmal zu viel.“
Stellt sich die Frage, ob auch andere schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber nicht eingeladen wurden und dieses den Mitarbeitervertretungen nur nicht bekannt geworden ist, weil keine Entschädigung wegen AGG-Verstoß beansprucht worden ist.

Durch den Wiederholungsfall ist anzunehmen, dass der gesamte Stellenbesetzungsprozess bei "deinem" Arbeitgeber Anpassungen an die gesetzlichen Anforderungen bedarf. Z.B. an die vor 2 Jahren erfolgten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bzw. die seit 2001 bestehenden Prüfanforderungen.

Mehr dazu z.B. in den Forenbeiträgen:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23475
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23054
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23870

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Gruß
Wolfgang


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